Urteil im Urheberrecht des OLG Frankfurt a. M. zu Buchrezensionen

Das OLG Frankfurt a. M. hat ein Urteil zur Zulässigkeit verkürzter Buchrezensionen gefällt.

Der Leitsatz des Urteils vom 11.12.2007 (11 U 75/06) des OLG Frankfurt a. M. im Urheberrecht zur Wiedergabe von Kurzversionen von Buchrezensionen lautet wie folgt:

"Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich der Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden." 

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Letztes Update 30.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Urteil im Urheberrecht des OLG Frankfurt a. M. zu Buchrezensionen | Seite einem Freund senden: Urteil im Urheberrecht des OLG Frankfurt a. M. zu Buchrezensionen

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