Urteil des OLG Hamm im Wettbewerbsrecht zu Briefkastenwerbung

Das OLG Hamm hat ein nicht rechtskräftiges Urteil zur Lauterkeit des Einwurfs von Gratiszeitungen bei Werbungssperrvermerk am Briefkasten gefällt.

Der Leitsatz des nicht rechtskräftigen Urteils (4 U 42/11) vom 14.07.2011 im Wettbewerbsrecht lautet wie folgt:

" UWG §§ 3, 4 Nr. 10, 7 II Nr. 1, 8 I, III Nr. 1

Es stellt keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar, wenn in Briefkästen, die mit einem Sperrvermerk wie "keine Werbung" versehen sind, eine Gratiszeitung mit lose eingelegten Werbebeilagen eingeworfen wird. Der Briefkasteninhaber unterscheidet im Hinblick auf seinen Sperrvermerk zwischen reinen Werbeprospekten und Gratiszeitungen mit Werbebeilagen, wobei es ihm bei den Zeitungen gerade auch auf den redaktionellen Teil mit seinen auch lokalen Informationen ankommen kann."


Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 12.01.2012 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Urteil des OLG Hamm im Wettbewerbsrecht zu Briefkastenwerbung | Seite einem Freund senden: Urteil des OLG Hamm im Wettbewerbsrecht zu Briefkastenwerbung

Zurück zur Startseite