Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht zu Möbelstück

Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil zur Nachbildung eines Freischwingerstuhls gefällt.

Die Pressemitteilung Nr. 24 des OLG Düsseldorf vom 24.08.2009 lautet in Auszügen wie folgt:

" Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Mart-Stam-Stuhl als Werk der bildenden Kunst weiterhin urheberrechtlich geschützt sei. Der auf der Möbelmesse angebotene Stuhl stelle eine unzulässige Nachbildung dar.

Der Gesamteindruck des nachgebildeten Stuhls stimme mit dem Ursprungswerk überein. So werde die Strenge und Einheitlichkeit der Linienführung sowie die Würfelform des Originals übernommen. Es sei hierbei unerheblich, ob der Querschnitt des Strahlohres rund (Original) oder rechteckig (Nachbildung) sei. Der Gesamteindruck werde auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass das Stahlrohr bei dem Original umlaufend, das Stahlrohr bei der Nachbildung an der Rückenfläche ende. Auch die leichte Neigung der Rückenlehne nach hinten bei der Nachbildung stelle die Grundform nicht in Frage. Der Urheberrechtsschutz entfalle auch nicht deshalb, weil hinterbeinlose Bodengestelle bei Stahlrohrmöbeln heute ein allgemeines Stilelement seien.

Das Reichsgericht hatte sich bereits 1932 und der Bundesgerichtshof 1961 und 1981 mit Unterlassungsklagen in Zusammenhang mit dem Mart-Stam-Stuhl befasst und einen weitreichenden Urheberrechtsschutz bejaht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.5.1981, Aktenzeichen I ZR 102/79 „Stahlrohrstuhl II“, Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, 1981, Seite 820). Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte hingegen am 19.12.1989 für Österreich einen vergleichbaren Urheberrechtsschutz für den Mart-Stam-Stuhl verneint (Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht – Auslands- und Internationaler Teil, 1992, Seite 465).

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Beklagte kann binnen einen Monats gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Die Entscheidung ist im Internet in etwa zwei Wochen unter www.nrwe.de abrufbar.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.8.2009, Aktenzeichen I-20 U 120/08

Düsseldorf, 24.8.2009

Dr. Ulrich Egger
Oberlandesgericht Düsseldorf"

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Letztes Update 17.09.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht zu Möbelstück | Seite einem Freund senden: Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht zu Möbelstück

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