Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht bzgl. Schadensersatz wegen fehlender Urheberbenennung

Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil im Urheberrecht hinsichtlich des Schadensersatzes bei fehlender Urheberbezeichnung gefällt.

Der Leitsatz des Urteils (20 U 138/05) des OLG-Düsseldorf im Urheberrecht bzgl. Schadenseratzes wegen fehleder Urheberbenennung lautet wie folgt:

"Werden Werbefotos ohne Einwilligung des Urhebers im Internet unter Weglassung des Bildquellennachweises veröffentlicht, so ist bei der Schadensberechnung ein Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung (hier: Verdopplung der Lizenzgebühr) vorzunehmen."

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Letztes Update 12.03.2007 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht bzgl. Schadensersatz wegen fehlender Urheberbenennung | Seite einem Freund senden: Urteil des OLG Düsseldorf im Urheberrecht bzgl. Schadensersatz wegen fehlender Urheberbenennung

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