Urteil des LG Düsseldorf zu Kunstfreiheit und Markenrecht

Das LG Düsseldorf hat ein Urteil zur Einschränkung des Markenrechts durch die Kunstfreiheit gefällt.

Der Leitsatz des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 28.02.2007 (2a O 150/06) über die eventuelle Verletzung einer Marke in einem Gemälde lautet wie folgt:

"Die Abbildung des Vereinslogos und anderer Vereinskennzeichen im Zusammenhang eines Gemäldes über ein Fußballspiel ist dann keine markenmäßige Benutzung, wenn die Wiedergabe der Zeichen nur der Darstellung der künstlerisch leicht verfremdeten Realität dient und die Kennzeichen in das Gesamtbild einfügt und nicht blickfangmäßig hervorgehoben sind. Eine Markenverletzung scheidet in diesem Fall auch deshalb aus, weil der Maler sich auf die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst berufen kann."


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Letztes Update 12.06.2008 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Urteil des LG Düsseldorf zu Kunstfreiheit und Markenrecht | Seite einem Freund senden: Urteil des LG Düsseldorf zu Kunstfreiheit und Markenrecht

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