Unterlassungserklärung
strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr eines Rechtsverstoßes insbesondere im Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und/oder Urheberrecht bezüglich eines Unterlassungsanspruchs, so dass, soweit kein neuer Verstoß begangen wird, ein Gerichtsverfahren hinsichtlich des Unterlassungsanspruch ausgeschlossen ist bzw. die Kosten des Verfahrens vom Kläger zu tragen sind. Oft enthalten Abmahnschreiben bereits vorformulierte Unterlassungserklärungen. Diese können vom Verwarnten vor Abgabe geändert werden, jedoch ist dabei Vorsicht geboten, denn strafbewehrte Unterlassungserklärungen müssen, um wirksam zu sein, bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dabei wird das Zurateziehen eines Anwalts empfohlen.
Letztes Update 21.06.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 |

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