Tauschbörse
Internettauschbörse
Eine Internettauschbörse ist ein Tauschsystem im Internet, wobei den Nutzern eines
peer-to-peer Netzwerks das Herunterladen von Dateien und auch Freigeben
zum Kopieren von Dateien für andere Netzteilnehmer mittels eines
speziellen auf dem Computer installierten Programms gestattet wird. Ein solches Tauschen im Internet, insbesondere das Freigeben zum Herunterladen für andere,
ist bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der
Rechtsinhaber grundsätzlich gesetzlich verboten. Insbesondere von
der Musik- und Filmindustrie wird in letzter Zeit verstärkt
gegen urheberrechtsverletzendes Tauschen im Internet vorgegangen. Vor allem die
Rechtsanwaltskanzleien Rasch und Kollegen, Waldorf Rechtsanwälte,
Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, BaumgartenBrandt Rechtsanwälte,
U+C Rechtsanwälte, Nümann+Lang Rechtsanwälte, Schulenberg & Lang
Rechtsanwälte, Schutt Waetke Rechtsanwälte, Winterstein Rechtsanwälte,
Lihl Rechtsanwaltskanzlei, CSI Rechtsanwälte und C-S-R Rechtsanwaltskanzlei fordern dabei
für ihre Mandanten in
Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber diesen zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung
und zur Zahlung einer hohen Vergleichssumme für die Abgeltung von
Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen auf. Bei richtiger
rechtlicher Vorgehensweise kann oft die
Unterlassungserklärung, falls
überhaupt berechtigt, abgemildert werden und häufig zumindest eine
deutliche Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder in manchen Fällen
sogar die völlige Zahlungsabwehr erreicht werden.
Letztes Update 06.06.2010 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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