PCT-Patentanmeldung

PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige Patentanmeldung.

EIne PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige Patentanmeldung. Zuständiges Amt ist die WIPO in Genf. Durch eine PCT-Patentanmeldung kann man erreichen, dass man erst bis zu 30 Monate nach der Anmeldung eine diesbezüglich nationale Patentanmeldung bei einem oder mehreren Bestimmungsländern, die Vertragsstaaten des PCT-Abkommens sind, einreichen kann.  Man erhält also kein internationales Patent, sondern nur quasi ein verlängertes Optionsrecht auf eine nationale Patentanmeldung. Im PCT-Verfahren findet eine Patentrecherche und falls erwünscht eine vorläufige, jedoch für die nationalen Patentämter nicht bindende Patentprüfung statt.
Der Patentanmelder erhält auf diese Weise gute Informationen über die Patentfähigkeit seiner Erfindung und kann dann entscheiden, ob und in welchen Ländern des PCT-Abkommens er eine zumeist kostenintensive nationale Patentanmeldung durchführen möchte. Dem PCT-Abkommen sind unter vielen weiteren Ländern die meisten Industrienationen beigetreten.
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