PCT-Patentanmeldung
PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige Patentanmeldung.
EIne
PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige
Patentanmeldung. Zuständiges Amt ist die WIPO in Genf. Durch eine
PCT-Patentanmeldung kann man erreichen, dass man erst bis zu 30 Monate nach der Anmeldung eine diesbezüglich nationale
Patentanmeldung bei einem oder mehreren Bestimmungsländern, die Vertragsstaaten des PCT-Abkommens sind, einreichen kann. Man erhält also kein internationales Patent, sondern nur quasi ein verlängertes Optionsrecht auf eine nationale
Patentanmeldung. Im PCT-Verfahren findet eine Patentrecherche und falls erwünscht eine vorläufige, jedoch für die nationalen Patentämter nicht bindende Patentprüfung statt.
Der Patentanmelder erhält auf diese Weise gute Informationen über die Patentfähigkeit seiner
Erfindung und kann dann entscheiden, ob und in welchen Ländern des PCT-Abkommens er eine zumeist kostenintensive nationale
Patentanmeldung durchführen möchte. Dem PCT-Abkommen sind unter vielen weiteren Ländern die meisten Industrienationen beigetreten.
Letztes Update 24.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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