Patentamt
Patentämter für Deutschland und Europa.
Deutsche Patentanmeldungen können bei dem Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht werden. Dieses kann durch den Anmelder selber erfolgen oder durch einen ihn vertretenen Patent- oder Rechtsanwalt.
Europäische Patentanmeldungen können beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Dieses kann durch den Anmelder selber oder durch einen ihn vertretenen Rechtsanwalt oder einem am Europäischen Patentamt zugelassenen Patentanwalt erfolgen. Ein Sitz des Amtes ist ebenfalls in München.
Letztes Update 02.09.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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