Patent
Ein Patent ist ein eingetragenes technisches Schutzrecht
Ein
Patent schützt eine technische
Erfindung. Es wird vom jeweiligen
Patentamt nach positiver Prüfung auf Patentfähigkeit eingetragen. Für ein
Patent ist also eine Anmeldung beim
Patentamt notwendig, die neben dem Anmelder auch ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt in Vertretung durchführen kann. Im Gegensatz zum
Gebrauchsmuster, das lediglich vom
Patentamt bezüglich Formalien geprüft wird, ist für ein
Patent eine inhaltliche Prüfung des
Patentamts insbesondere auf Neuheit,
erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erforderlich. Nach Erteilung des Patents hat der Inhaber im territorialen Bereich des jeweiligen Patents die Schutzrechte wie z. B. das Verbieten von Nachbauten, das Lizensieren an Dritte oder auch das Einfordern von Schadensersatzzahlungen bei schuldhaftem Verletzen eines Patents. Jedoch ist das
Patent zeitlich begrenzt. Üblicherweise besteht das Schutzrecht bis maximal 20 Jahre nach seiner Anmeldung. Danach ist normalerweise die
Erfindung für Dritte frei.
Letztes Update 25.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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