Musiktauschbörse
Musiktauschbörse ist das Tauschen von Musikdateien im Internet
Bei einer Musiktauschbörse im Internet (auch "Filesharing von Musik" genannt) werden Musikstücke als Dateien in der Weise getauscht, dass jeder Teilnehmer jeweils seine auf seinem Computer zum Herunterladen freigegebenen Musikstücke quasi zum Tausch anbietet. Diese Peer-to-Peer-Internettauschbörsen sind jedoch oft illegal, denn dabei werden häufig Urheberrechte verletzt. Allein schon das Freischalten zum Herunterladen von urherrechtlich geschützten Musikdateien stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Dabei ist bereits der möglicherweise unbeteiligte Internetanschlussinhaber gemäß der herrschenden Rechtsprechung ein Störer und somit auch ein zur Unterlassung Verpflichteter, was heißt, dass ihm eine Abmahnung mit Kostenfolgen zugestellt werden kann. Beispielsweie verschicken die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg oder Waldorf Rechtsanwälte aus München solche Abmahnschreiben mit hohen Kostenforderungen. Hier sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden, denn oft kann je nach Lage des Falls dabei zumindest die Kostenforderung deutlich reduziert werden.
Letztes Update 03.09.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 |

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