modifizierte Unterlassungerklärung
Eine modifizierte Unterlassungerklärung ist eine vom Vorschlag des Abmahnenden abweichende Unterlassungerklärung.
Eine modifizierte
Unterlassungserklärung kann bei Abmahnungen satt der vom Abmahnenden vorformulierten Unterlassungerklärung abgegeben werden, um die Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsprozess zu verhindern. Jedoch muss die
modifizierte Unterlassungerklärung bestimmte von der Rechtsprechung entwickelte Mindestanforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Beispielsweise muss sie oft strafbewehrt sein, also bei Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe beinhalten. Es ist ratsam, bei der Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung vorher einen auf diesem Gebiet Rechtskundigen zu fragen. Oft kommt es bei der richtigen Formulierung auf den Einzelfall an.
Letztes Update 30.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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