modifizierte Unterlassungerklärung

Eine modifizierte Unterlassungerklärung ist eine vom Vorschlag des Abmahnenden abweichende Unterlassungerklärung.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann bei Abmahnungen satt der vom Abmahnenden vorformulierten Unterlassungerklärung abgegeben werden, um die Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsprozess zu verhindern.  Jedoch muss die modifizierte Unterlassungerklärung bestimmte von der Rechtsprechung entwickelte Mindestanforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Beispielsweise muss sie oft strafbewehrt sein, also bei Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe beinhalten. Es ist ratsam, bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorher einen auf diesem Gebiet Rechtskundigen zu fragen. Oft kommt es bei der richtigen Formulierung auf den Einzelfall an.
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