Marke
Marken sind Kennzeichen von Produkten oder Dienstleistungen
Eine
Marke für Produkte oder Dienstleistungen gewährt dem Inhaber ein Schutzrecht für die entsprechende Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen. Üblicherweise müssen Marken, um Schutzrechte zu erlangen, beim Patent- und Markenamt angemeldet und eingetragen sein. Ausnahmsweise erlangen bei ausreichender Bekanntheit Marken auch Schutzfähigkeit ohne Anmeldung und Eintragung. Eine Markenanmeldung kann der Anmelder selbst oder in Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt durchführen. Oft ist es ratsam, vor der Markenanmeldung eine Recherche erstellen zu lassen, um nicht in Konflikt mit Inhabern älterer ähnlicher Kennzeichnungsrechte zu geraten. Eine eingetragene
Marke kann alle zehn Jahre durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.
Letztes Update 26.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

|
