Gewährleistung bei Finanzierungsleasingvertrag
BGH-Urteil zum Gewährleistungsausschluss beim Finanzierungsleasingvertrag
Nach einem Urteil des BGH (VIII ZR 85/05) ist ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft, der im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer vorsieht, kein Umgehungsgeschäft i. S. des § 475 I 2 BGB. Dem Lieferanten der Leasingsache (hier: eines gebrauchten Kraftfahrzeugs) ist es aus diesem Grund nicht verwehrt, sich dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaften gegenüber auf den mit dem Leasinggeber als Käufer der Leasingsache vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen. In diesem Fall stehen dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft mietrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber zu.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 07.05.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

|
