Geschmacksmuster

Geschmacksmuster schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts

Das Geschmacksmusterrecht schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts.  Es ist dem Urheberrecht sehr ähnlich. Aber es muss grundsätzlich, um Wirksamkeit zu erlangen, angemeldet und eingetragen werden. Jedoch gibt es auch das europäische Geschmacksmuster, welches bis zu 3 Jahren Schutz ohne Eintragung gewährt.
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Letztes Update 29.03.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Geschmacksmuster | Seite einem Freund senden: Geschmacksmuster

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