Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, dass im Gebrauchsmustergesetz geregelt ist. Es ist quasi der "kleine Bruder" des Patents. Im Gegensatz zum Patent kann jedoch nicht ein technisches Verfahren Gebrauchsmusterschutz erlangen. Das Gebrauchsmuster ist beim Patent- und Markenamt anzumelden. Es kann also nur bei Anmeldung Gebrauchsmusterschutz entstehen. Die Schutzdauer ist grundsätzlich bis zu 10 Jahren nach Anmeldung möglich. Im Gegensatz zum Patent wir jedoch das Gerauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit, Erfindungshöhe sowie gewerbliche Anwendbarkeit eingetragen. Es findet vor der Eintragung lediglich eine formale Prüfung statt.



Titel: Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster
Begriff(e): Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster
Interne Suche: Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster
Übersichtsseite: Gebrauchsmuster Recht von A-Z: Übersicht
Letztes Update 25.03.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Gebrauchsmuster | Seite einem Freund senden: Gebrauchsmuster

Zurück zur Startseite