Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, dass im Gebrauchsmustergesetz geregelt ist. Es ist quasi der "kleine Bruder" des Patents. Im Gegensatz zum Patent kann jedoch nicht ein technisches Verfahren Gebrauchsmusterschutz erlangen. Das Gebrauchsmuster ist beim Patent- und Markenamt anzumelden. Es kann also nur bei Anmeldung Gebrauchsmusterschutz entstehen. Die Schutzdauer ist grundsätzlich bis zu 10 Jahren nach Anmeldung möglich. Im Gegensatz zum Patent wir jedoch das Gerauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit, Erfindungshöhe sowie gewerbliche Anwendbarkeit eingetragen. Es findet vor der Eintragung lediglich eine formale Prüfung statt.
Letztes Update 25.03.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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