Filesharing

Filesharing wird auch oft als Tauschbörse im Internet bezeichnet.

Filesharing ist ein Tauschsystem im Internet, wobei den Nutzern eines peer-to-peer Netzwerks das Herunterladen von Dateien und auch Freigeben zum Kopieren von Dateien für andere Netzteilnehmer mittels eines speziellen auf dem Computer installierten Programms gestattet wird. Das Filesharing, insbesondere das Freigeben zum Herunterladen für andere, ist bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der Rechtsinhaber grundsätzlich gesetzlich verboten.
Insbesondere von der Musik- und Filmindustrie wird in letzter Zeit verstärkt gegen urheberrechtsverletzendes Filesharing vorgegangen. Vor allem die Rechtsanwaltskanzleien Rasch und Kollegen, Waldorf Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, U+C Rechtsanwälte, FAREDS Rechtanwaltsgesellschaft mbH, Auffenberg & Kollegen Rechtsanwälte, Nümann+Lang Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Schutt Waetke Rechtsanwälte, Winterstein Rechtsanwälte, Lihl Rechtsanwaltskanzlei und C-S-R Rechtsanwaltskanzlei fordern dabei für ihre Mandanten in Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber diesen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer  hohen Vergleichssumme für die Abgeltung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen auf. Bei richtiger rechtlicher Vorgehensweise kann oft die Unterlassungserklärung, falls überhaupt berechtigt, abgemildert werden und häufig zumindest eine deutliche Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder in manchen Fällen sogar die völlige Zahlungsabwehr erreicht werden.
Titel: Filesharing Filesharing
Begriff(e): Filesharing Filesharing
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Filesharing | Seite einem Freund senden: Filesharing

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