Filesharing
Filesharing wird auch oft als Tauschbörse im Internet bezeichnet.
Filesharing ist ein Tauschsystem im Internet, wobei den Nutzern eines peer-to-peer Netzwerks das Herunterladen von Dateien und auch Freigeben zum Kopieren von Dateien für andere Netzteilnehmer mittels eines speziellen auf dem Computer installierten Programms gestattet wird. Das Filesharing, insbesondere das Freigeben zum Herunterladen für andere, ist bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der Rechtsinhaber grundsätzlich gesetzlich verboten.
Insbesondere von der Musik- und Filmindustrie wird in letzter Zeit verstärkt gegen urheberrechtsverletzendes
Filesharing vorgegangen. Vor allem die Rechtsanwaltskanzleien Rasch und Kollegen, Waldorf Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, U+C Rechtsanwälte, Nümann+Lang Rechtsanwälte, Schulenberg & Lang Rechtsanwälte, Schutt Waetke Rechtsanwälte, Winterstein Rechtsanwälte, Lihl Rechtsanwaltskanzlei und C-S-R Rechtsanwaltskanzlei fordern dabei für ihre Mandanten in
Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber diesen zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer hohen Vergleichssumme für die Abgeltung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen auf. Bei richtiger rechtlicher Vorgehensweise kann oft die
Unterlassungserklärung, falls überhaupt berechtigt, abgemildert werden und häufig zumindest eine deutliche Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder in manchen Fällen sogar die völlige Zahlungsabwehr erreicht werden.
Letztes Update 06.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 |

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