EuGH-Urteil im Urheberrecht zum Verbreiten eines WerksDer europäische Gerichtshof hat ein Urteil darüber gefällt, ob allein das Aufstellen eines Werkstücks ein urhebrrechtlich relevantes Verbreiten darstellt."Richtlinie 2001/29/EG Art. 4 I Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf im Sinne von Art. 4 I der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft liegt nur bei einer Übertragung des Eigentums an diesem Gegenstand vor. Folglich stellt weder der bloße Umstand, dass der Öffentlichkeit der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werks ermöglicht wird, noch der Umstand, dass diese Werkstücke öffentlich gezeigt werden, ohne dass die Möglichkeit der Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird, eine solche Verbreitungsform dar." Alle Neuigkeiten im Überblick |