Erfindung

Erfindung im Sinne des Patentrechts

Für die Praxis in Patentverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt kann die folgende Definition für den Begriff  "Erfindung" herangezogen werden:

Eine Erfindung im Sinne des Patentrechts ist eine Lehre zum praktischen Handeln, deren beanspruchter Gegenstand oder deren beanspruchte Tätigkeit technischer Natur, realisierbar und wiederholbar ist und die Lösung einer Aufgabe durch technische Überlegungen darstellt.
Titel: Erfindung Erfindung
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