Erfindung
Erfindung im Sinne des Patentrechts
Für die Praxis in Patentverfahren vor dem Deutschen Patent- und
Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen
Patentamt kann die folgende Definition für den Begriff "Erfindung" herangezogen werden:
Eine
Erfindung im Sinne des
Patentrechts ist eine Lehre zum praktischen Handeln, deren beanspruchter Gegenstand oder deren beanspruchte Tätigkeit technischer Natur, realisierbar und wiederholbar ist und die Lösung einer Aufgabe durch technische Überlegungen darstellt.
Letztes Update 26.04.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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