Einspruch

Einspruch gegen ein Patent

Gegen ein deutsches Patent kann gemäß § 59 Patentgesetz jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte,  innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur auf die Behauptung gestützt werden, dass einer der in § 21 Patentgesetz genannten Widerspruchsgründe vorliege. Der Einsprechende kann sich dabei von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt vertreten lassen.
Titel: Einspruch Einspruch
Begriff(e): Einspruch Einspruch
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Letztes Update 30.04.2006 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Einspruch | Seite einem Freund senden: Einspruch

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