Einspruch
Einspruch gegen ein Patent
Gegen ein deutsches Patent kann gemäß § 59 Patentgesetz jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung
Einspruch beim Deutschen Patent- und
Markenamt erheben. Der
Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur auf die Behauptung gestützt werden, dass einer der in § 21 Patentgesetz genannten Widerspruchsgründe vorliege. Der Einsprechende kann sich dabei von einem Rechtsanwalt oder
Patentanwalt vertreten lassen.
Letztes Update 30.04.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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