BVerfG-Beschluss zum Schadensersatz durch Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild

Das BVerfG hat einen Beschluss zum Schadensersatz durch Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild gefasst.

Nach dem Beschluss (1 BvR 1168/04) des Bundesverfasungsgerichts ist eine richterliche Rechtsfortbildung verfassungsrechtlich zulässig, die vererblich vermögenswerte Bestandteile des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkennt.
(Anmerkung: Dieses ist nicht der Urteilstext!)



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Letztes Update 11.01.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BVerfG-Beschluss zum Schadensersatz durch Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild | Seite einem Freund senden: BVerfG-Beschluss zum Schadensersatz durch Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild

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