BPatG-Beschluss im Markenrecht hinsichtlich Unterscheidungskraft bei einem ehemaligen Staatswappen

Beschluss des Bundespatentgerichts zur Unterscheidungskraft beim DDR-Staatswappen.

Der Leitsatz des Beschlusses (26 W [pat] 4/05] des Bundespatentgerichts vom  15.07.2008  zur Unterscheidungskraft beim DDR-Staatswappen lautet wie folgt:

"Das dem Inländischen Durchschnittsverbraucher in rechtserheblichem Umfang bekannte ehemalige DDR-Staatswappen ist geeignet, unterschiedliche Waren ihrer geografischen Herkunft sowie ihrer Art nach zu beschreiben. Ihm fehlt deshalb auch jegliche Unterscheidungskraft."



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Letztes Update 23.10.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BPatG-Beschluss im Markenrecht hinsichtlich Unterscheidungskraft bei einem ehemaligen Staatswappen | Seite einem Freund senden: BPatG-Beschluss im Markenrecht hinsichtlich Unterscheidungskraft bei einem ehemaligen Staatswappen

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