BGH-Urteil zur Verwendung von Symbol für Markenregistrierung

Der BGH hat ein Urteil zum Recht der Benutzung eines Symbols für die Registrierung einer Marke gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 219/06) vom 26.02.2009 zum Registrierungszeichens für eine Marke lautet wie folgt:

"                                                                                                                   Thermoroll
UWG §§ 3, 5

a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt."


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Letztes Update 09.09.2009 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur Verwendung von Symbol für Markenregistrierung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur Verwendung von Symbol für Markenregistrierung

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