BGH-Urteil zur Verwendung von AdWord-Werbung

Der BGH hat im Markenrecht ein Urteil zur Verwendung von nicht erscheinenden Schlüsselworten bei einer AdWort-Werbung bei Internetsuchmaschinen gefällt.

Der BGH unterscheidet in seiner Rechtsprechung zur Kennzeichenverletzung zwischen Metatags und AdWord-Werbung. Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 30/07) vom 22.01.2009 über die Verwendung von Kennzeichen als Schlüsselworte bei der AdWord-Werbung lautet wie folgt:

"                                                                                                          Beta Layout
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird."


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Letztes Update 19.08.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur Verwendung von AdWord-Werbung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur Verwendung von AdWord-Werbung

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