BGH-Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer Domain

Der BGH hat ein Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer Domain gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 201/03) hinsichtlich unberechtigter Namensanmaßung bei Domains (hier: solingen.info) lautet wie folgt:

"Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB."

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Letztes Update 15.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer Domain | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer Domain

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