BGH-Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer DomainDer BGH hat ein Urteil zur unberechtigten Namensanmaßung bei einer Domain gefällt."Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB." Alle Neuigkeiten im Überblick |