BGH-Urteil zur Prägung einer zusammengestzten Marke

Der BGH hat ein Urteil zur Prägung einer zusammengesetzten Marke durch Form und Farbe gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 37/04) zur Prägung einer zusammengesetzten Marke lautet wie folgt:

"Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird. Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit-)bestimmende Bedeutung zukommen."

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Letztes Update 17.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur Prägung einer zusammengestzten Marke | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur Prägung einer zusammengestzten Marke

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