BGH-Urteil zur mittelbaren Patentverletzung

Der BGH hat ein Urteil zur mittelbaren Patentverletzung gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 53/04) zur mittelbaren Patentverletzung lautet wie folgt:

"Funkuhr II

PatG § 10; BGB § 823 Abs. 1 Ai

a)   Eine mittelbare Patentverletzung kann auch darin liegen, dass Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, ins Ausland geliefert werden, wenn sie dort zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses beitragen sollen, welches zur Lieferung nach Deutschland bestimmt ist.

b)  Verwarnt der Patentinhaber unberechtigterweise den Vertreiber eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses, stehen dem Hersteller, nicht aber dessen Zulieferern Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zu. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung)."



Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 22.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur mittelbaren Patentverletzung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur mittelbaren Patentverletzung

Zurück zur Startseite