BGH-Urteil zur Haftung eines Internet-Auktionshauses bei Verletzung einer Marke

Der BGH hat im Markenrecht ein Urteil zur Voraussetzung des Handelns im geschäftlichen Verkehr über ein Internet-Auktionshaus gefällt.

Der Leitsatz des BHG-Urteils (I ZR 73/05) vom 30.04.08 zur Verletzung einer Marke über ein Internet-Auktionshaus lautet wie folgt:

"                                                   Internet-Versteigerung III

MarkenG § 14 Abs. 2 und 5;

TMG § 10 Satz 1

a) Ist zur Beschränkung des zu weit gefassten Unterlassungsantrags auf die darin enthaltene konkrete Verletzungsform eine Umformulierung des Verbotsantrags notwendig, kann ein entsprechender Hilfsantrag noch in der Revisionsinstanz gestellt werden, wenn es sich lediglich um eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags handelt und der zugrunde liegende Sachverhalt vom Tatrichter gewürdigt ist.

b) Der Markeninhaber, der gegen einen Störer (hier: Betreiber einer Internet-Plattform) vorgeht, muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr derjenigen Personen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die gefälschte Markenprodukte auf der Internet-Plattform anbieten. Hat er einen Sachverhalt dargelegt und bewiesen, der ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahelegt (hier: mehr als 25 sogenannte Feedbacks bei den Anbietern), kann der Betreiber der Internet-Plattform nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast seinerseits gehalten sein, zum Handeln der Anbieter substantiiert vorzutragen, wenn er ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in Abrede stellen will.

c) Das Angebot der vollständigen Nachahmung eines Produkts, an dem die Marke des Originalprodukts angebracht ist, stellt auch dann eine rechtsverletzende Verwendung der Marke dar, wenn in dem Angebot darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Produktfälschung handelt."



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Letztes Update 29.08.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur Haftung eines Internet-Auktionshauses bei Verletzung einer Marke | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur Haftung eines Internet-Auktionshauses bei Verletzung einer Marke

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