BGH-Urteil zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Werbung im öffentlichen Verkehrsraum

Der BGH hat ein Urteil hinsichtlich fehlender Wettbewerbswidrigkeit bei nicht gestatteter Werbung im öffentlichen Verkehrsraum gefällt.

Der Leitsatz zum Urteil (I ZR 250/03) des BHGs bezüglich der Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Werbung im öffentlichen Verkehrsraum lautet wie folgt:

"UWG §§ 3, 4 Nr. 11
Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG."

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Letztes Update 02.01.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Werbung im öffentlichen Verkehrsraum | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von Werbung im öffentlichen Verkehrsraum

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