BGH-Urteil zum Verwendungspatent
Der BGH hat ein Urteil zum Verwendungspatent bei Medizin gefällt.
Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 236/01) des Patentsenats lautet wie folgt:
" Carvedilol II
EPÜ Art. 52 Abs. 4; PatG § 5 Abs. 2
a) Die Verabreichung einer für die Behandlung einer bestimmten Krankheit vorgesehenen Medizin als solche ist ein therapeutisches Verfahren zur Behandlung des menschlichen Körpers. Sie ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (Abgrenzung zu BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin).
b) Ist eine dem Patentschutz nicht zugängliche Dosierungsempfehlung eines von mehreren Merkmalen eines Patentanspruches, so ist sie jedenfalls nicht zur Beurteilung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit heranzuziehen. Es bleibt offen, ob die Aufnahme der Dosierungsempfehlung dazu führt, dass der Patentanspruch insgesamt vom Schutz ausgeschlossen ist."
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Letztes Update 21.06.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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