BGH-Urteil zum Urheberrechtsschutz bei Datenbanken

Der BGH hat ein Urteil zum Rechtsschutz bei Datenbanken im Urheberrecht gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 130/04) zum Rechtsschutzt von Datenbanken im Urheberrecht lautet wie folgt:

"

Gedichttitelliste I

UrhG § 4 Abs. 2

a) Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts der Datenbank geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat.

b) Die Verkörperung der auf persönlicher geistiger Schöpfung beruhenden Konzeption in einer Datenbank ist zwar Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk; der Urheber muss die dafür notwendigen nichtschöpferischen Arbeiten aber nicht selbst erbracht haben.

UrhG § 4 Abs. 2, § 87a

Das Recht des Urhebers an einem Datenbankwerk und das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers bestehen unabhängig voneinander mit verschiedenem Schutzgegenstand."




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Letztes Update 16.08.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zum Urheberrechtsschutz bei Datenbanken | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zum Urheberrechtsschutz bei Datenbanken

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