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BGH-Urteil zum Urheberrechtsschutz bei DatenbankenDer BGH hat ein Urteil zum Rechtsschutz bei Datenbanken im Urheberrecht gefällt." Gedichttitelliste I UrhG § 4 Abs. 2 a) Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts der Datenbank geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat. b) Die Verkörperung der auf persönlicher geistiger Schöpfung beruhenden Konzeption in einer Datenbank ist zwar Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk; der Urheber muss die dafür notwendigen nichtschöpferischen Arbeiten aber nicht selbst erbracht haben. UrhG § 4 Abs. 2, § 87a Das Recht des Urhebers an einem Datenbankwerk und das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers bestehen unabhängig voneinander mit verschiedenem Schutzgegenstand." Alle Neuigkeiten im Überblick |
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