BGH-Urteil zum Unterlassungsantrag im Wettbewerbsrecht

Der BGH hat ein Urteil zum Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 189/05) vom 29.05.2008 zum Antrag auf Unterlassung lautet wie folgt:

"                                                          Freundschaftswerbung im Internet

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann."



Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 07.12.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zum Unterlassungsantrag im Wettbewerbsrecht | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zum Unterlassungsantrag im Wettbewerbsrecht

Zurück zur Startseite