BGH-Urteil zum Schadesersatzanspruch im Patentrecht

Der BGH hat ein Urteil zum Schadesersatzanspruch im Patent- und Gebrauchsmusterrecht gefällt

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 169/04) zum Schadesersatzanspruch im Patentrecht lautet wie folgt:
"Das Vorstellen eines schutzrechtsverletzenden Gegenstandes zum Zwecke der Aufnahme in die Listung eines Handelsunternehmens ist auch dann ein an das Handelsunternehmen gerichtetes Anbieten i.S. der § 9 PatG und § 11 GebrMG, wenn durch die Leistung Lieferanten des Handelsunternehmens dazu veranlasst werden, solche Gegenstände nachzufragen und für ihre Lieferungen insbesondere auch an Verkaufshäuser des Handelsunternehmens in Deutschland zu verwenden. Die Schadensersatzpflicht für die Benutzungsform des Anbietens umfasst auch den Schaden, der dem Schutzrechtsinhaber infolge von schutzrechtsverletzenden Lieferungen Dritter entsteht, die durch die schutzrechtsverletzende Angebotshandlung adäquat und zurechenbar verursacht worden sind."

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Letztes Update 05.11.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zum Schadesersatzanspruch im Patentrecht | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zum Schadesersatzanspruch im Patentrecht

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