BGH-Urteil zum markenrechtlichen AuskunftsanspruchDer BGH hat im Markenrecht ein Urteil über den Auskunftsanspruch bei Reimport in den Europäischen Wirtschaftsraum gefällt"MarkenG §§ 19, 18 I 2. Dem Antrag auf Vernichtung kann nur hinsichtlich solcher Gegenstände entsprochen werden, zu denen hinreichende Feststellungen dahin gehend getroffen worden sind, ob der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand der Gegenstände nicht auf andere Weise beseitigt werden kann und die Vernichtung für den Verletzer oder den Eigentümer nicht unverhältnismäßig ist. Dies setzt in der Regel Feststellungen zum Grad des Verschuldens voraus." Alle Neuigkeiten im Überblick |