BGH-Urteil zum markenrechtlichen Auskunftsanspruch

Der BGH hat im Markenrecht ein Urteil über den Auskunftsanspruch bei Reimport in den Europäischen Wirtschaftsraum gefällt

Der Leitsatz zum Urteil (I ZR 27/03) des BGH zum Auskunftsanspruch bei Reimport in den Europäischen Wirtschaftsraum lautet wie folgt:

"MarkenG §§ 19, 18 I

1. Der Markeninhaber kann den Verletzer auch nach § 19 MarkenG auf Auskunft in Anspruch nehmen, wenn die Markenverletzung (allein) darin besteht, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebrachte Originalware in diesen verbracht und vertrieben wird. Auch in diesem Fall kann der Auskunftsanspruch auf Handlungen, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind, gerichtet sein.

2. Dem Antrag auf Vernichtung kann nur hinsichtlich solcher Gegenstände entsprochen werden, zu denen hinreichende Feststellungen dahin gehend getroffen worden sind, ob der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand der Gegenstände nicht auf andere Weise beseitigt werden kann und die Vernichtung für den Verletzer oder den Eigentümer nicht unverhältnismäßig ist. Dies setzt in der Regel Feststellungen zum Grad des Verschuldens voraus."



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Letztes Update 16.09.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zum markenrechtlichen Auskunftsanspruch | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zum markenrechtlichen Auskunftsanspruch

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