BGH-Urteil zum Anbieten als Patentverletzung

Der BGH hat ein Urteil bzgl. Patentverletzung durch das Anbieten eines Verletzungsgegenstandes gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 76/05) hinsichtlich des Anbietens als Patentverletzungshandlung lautet wie folgt:

"Pat G § 9 Satz 2 Nr. 1
Dass sich das Angebot auf Geschäfte und Lieferung in der Zeit nach Ablauf der Schutzdauer bezieht, steht einer Patentverletzung in Form des Anbietens nicht entgegen."

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Letztes Update 17.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zum Anbieten als Patentverletzung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zum Anbieten als Patentverletzung

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