BGH-Urteil zu Urheberrechten bei Software

Der BGH hat ein Urteil zur öfftentlichen Zugänglichmachung von fremder Software gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 239/06) vom 20.05.2009 bzgl. Urheberrechten bei Software lautet wie folgt:

"                                                                                                                CAD-Software
UrhG § 97 Abs. 1 (F: 23.6.1995)
Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat."



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Letztes Update 09.08.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zu Urheberrechten bei Software | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zu Urheberrechten bei Software

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