BGH-Urteil zu Patentschutz für Software

Der BGH hat ein Urteil zur der Frage der Technizität bzgl. eines Patentschutzes für Software gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 47/07) vom 26.10.2010 im Patentrecht lautet wie folgt:

"                                                         Wiedergabe topografischer Informationen

EPÜ Art. 52 Abs. 2 Buchst. c und d, Art. 56, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a; IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1

a) Der Gegenstand eines die Wiedergabe topografischer Informationen mittels eines technischen Geräts betreffenden Verfahrens ist nicht nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. c oder d EPÜ vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn zumindest ein Teilaspekt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre ein technisches Problem bewältigt.

b) Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen.

c) Die Auswahl einer für die Navigation eines Fahrzeugs zweckmäßigen (hier: zentralperspektivischen) Darstellung positionsbezogener topografischer Informationen bleibt als nicht-technische Vorgabe für den technischen Fachmann bei der Prüfung eines Verfahrens zur Wiedergabe topografischer Informationen auf erfinderische Tätigkeit außer Betracht."


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Letztes Update 03.02.2011 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil zu Patentschutz für Software | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil zu Patentschutz für Software

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