BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur Verwendung von Kundendaten

Der BGH hat ein Urteil zur Benutzung von Kundendaten nach Ende des Versicherungsvertreterverhältnisses gefälllt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 28/06) vom 26.02.2009 zur Verwendung von Kundendaten lautet wie folgt:
"                                                          Versicherungsuntervertreter

UWG § 17 Abs. 2, §§ 3, 4 Nr. 11

Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1.1993 – I ZR 294/90, NJW 1993, 1786)."

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Letztes Update 07.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur Verwendung von Kundendaten | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur Verwendung von Kundendaten

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