BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur unlauteren Werbung

Der BGH hat im Wettbewerbsrecht ein Urteil bzgl. Nachlass bei Selbstbeteiligung gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils vom 08.11.2007 (I ZR 60/05) hinsichtlich unlauterer Werbung lautet wie folgt:

" 1. Der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG setzt die Erfüllung aller Merkmale des Tatbestandes der das Marktverhalten regelnden gesetzlichen Vorschrift voraus.

2. Soweit ein Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers wahrzunehmen hat, kann das Versprechen eines Vorteils zu seinen Gunsten eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i. S. des § 4 Nr. 1 UWG darstellen, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an den Versicherer weiterzugeben."


 

 




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Letztes Update 03.07.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur unlauteren Werbung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur unlauteren Werbung

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