BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur fehlerhaften Preisangabe

Der BGH hat ein Urteil zur irreführenden Werbung durch fehlerhafte Preisangabe gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 182/05) vom 04.10.2007 hinsichtlich der Frage der Wettbewerbswidirgkeit bei fehlerhafter Preisangabe lautet wie folgt:

"                                                             Fehlerhafte Preisauszeichnung

UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 6

Ist die Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird. Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, WRP 2000, 1258, 1261 - Filialleiterfehler; Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 101/86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 - Konfitüre). "



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