BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Unterlassungsantrag

Der BGH hat ein Urteil zum Rechtsschutzbedürfnis und Verbotsumfang von Unterlassungsanträgen gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 34/09) vom 07.04.2011 im Wettbewerbsrecht lautet wie folgt:

"                                                                                Leistungspakete im Preisvergleich

UWG § 5 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Satz 1; ZPO 253 Abs. 2 Nr. 2

a) Ein Unterlassungsantrag, der die zu untersagende Werbeanzeige zwar abstrakt
umschreibt, dann aber mit einem Vergleichspartikel („wie geschehen
…“) oder mit einem entsprechenden Konditionalsatz („wenn dies geschieht
wie …“) auf die beanstandete Anzeige Bezug nimmt, ist auf das Verbot der
konkreten Verletzungsform gerichtet. Erweist sich die beanstandete Anzeige
aufgrund des vorgetragenen und festgestellten Lebenssachverhalts als
wettbewerbswidrig, ist das Verbot auszusprechen, auch wenn nicht der in
die abstrakte Umschreibung aufgenommene, sondern ein anderer Gesichtspunkt
die Wettbewerbswidrigkeit begründet (im Anschluss an BGH,
Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 107/97, WRP 1999, 512, 515 - Aktivierungskosten
I; Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164
Rn. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).

b) Dem Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs, der bereits wegen einer
ähnlichen Verletzungshandlung einen Unterlassungstitel erstritten hat und
deswegen die nunmehr beanstandete konkrete Verletzungshandlung möglicherweise auch im Wege der Zwangsvollstreckung als Zuwiderhandlung gegen das bereits titulierte Verbot verfolgen könnte, kann nicht das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses entgegengehalten werden, wenn der Ausgang im Zwangsvollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Verjährung
der aufgrund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche droht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 = WRP 2010, 1935 - Folienrollos).


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Letztes Update 23.06.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Unterlassungsantrag | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Unterlassungsantrag

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