BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum gewerblichen Nachfragen per E-Mail

Der BGH hat ein Urteil zu den Grenzen des gewerblichen Nachfragens per E-Mail gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 197/05) vom 17.07.2008 bzgl. des gewerblichen Nachfragens per E-Mail lautet wie folgt:

"Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse  an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung,  gewerbliche Anfragen  nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung  von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen."


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Letztes Update 17.09.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum gewerblichen Nachfragen per E-Mail | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum gewerblichen Nachfragen per E-Mail

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