BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Ausnutzen unlauterer Konkurrenztätigkeit

Der BGH hat ein Urteil im Wettbewerbsrecht zum Ausnutzen unlauterer Konkurrenztätigkeit gefällt.

Der Leitsatz des BHG-Urteils (I ZR 96/04) im Wettbewerbsrecht zum Ausnutzen unlauterer Konkurrenztätigkeit lautet wie folgt:

"                                                                                                
Außendienstmitarbeiter

UWG §§ 3, 4 Nr. 10

Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu verleiten, handelt nicht bereits deshalb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss."



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Letztes Update 23.08.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Ausnutzen unlauterer Konkurrenztätigkeit | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zum Ausnutzen unlauterer Konkurrenztätigkeit

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