BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zu Verkaufsförderungsmaßnahmen

Der BGH hat ein Urteil zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 120/06) vom 11.08.2008 im Wettbewerbsrecht zu Verkaufsförderungsmaßnahmen lautet wie folgt:

"                                                                             Räumungsfinale

UWG § 4 Nr. 4, § 5

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen."



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Letztes Update 29.11.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zu Verkaufsförderungsmaßnahmen | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zu Verkaufsförderungsmaßnahmen

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