BGH-Urteil im Urheberrecht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken im Ausland

Der BGH hat ein Urteil im Urheberrecht zum Schutz bei Verbreitung von Vervielfältigungsstücken im Ausland gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils vom 15.02.2007 (I ZR 114/04) im Urheberrecht bzgl. der Verbreitung von Vervielfältigungsstücken eines urheberrechtlich geschützen Werks im Ausland lautet wie folgt:

"Werden Vervielfältigungsstücke eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks der angewandten Kunst im Inland angeboten, so ist das Verbreitungsrecht des Urhebers auch dann verletzt, wenn die Veräußerung im Ausland (hier: Italien) erfolgen soll und das Werk dort urheberrechtlich nicht geschützt ist."

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Letztes Update 08.04.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Urheberrecht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken im Ausland | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Urheberrecht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken im Ausland

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