BGH-Urteil im Urheberrecht zu Filmausschnitten

Der BGH hat ein Urteil zur Verwendung von Teilen eines Filmwerks gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils vom 20.12.2007 (I ZR 42/05)  im  Urheberrecht  zur Verwendung von Teilen eines Filmwerks lautet wie folgt:

" UrhG §§ 94, 95, 24 I, 50, 51

1. Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.

2. Eine entsprechend § 24 I UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder setzt voraus, dass ein selbstständiges Werk geschaffen wird.

3. Ein Geschehen, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt, ist kein Tagesereignis i. S. des § 50 UrhG.

4. Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird."


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Letztes Update 14.08.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Urheberrecht zu Filmausschnitten | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Urheberrecht zu Filmausschnitten

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